Voraussetzung:
- Menschen ab dem Alter von 70 Jahren
- Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 12 Jahren (5 – 12 Jahre durch Kinderarzt)
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
Bei ≥70-Jährigen, Bewohnern und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei immundefizienten Personen ist die 2. Auffrischimpfung frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen und bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung.
In begründeten Einzelfällen kann bei Letztgenannten die 2. Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 3 Monaten erwogen werden.