Rezepte

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wie Sie vielleicht aus den Medien bereits erfahren haben, kommt ab 01.01.2024 die verpflichtende Einführung des E-Rezepts. Bitte beachten Sie, dass alle ab sofort online oder telefonisch bestellten Rezepte als E-Rezepte ausgestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie kein Rezept mehr in Papierform erhalten werden, sondern das Rezept direkt in der Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Versichertenkarte oder Krankenlassen-App einlösen können. Nach wie vor sollten Sie uns eine Bearbeitungszeit von mindestens 24 Stunden einräumen (Wochenenden und Urlaube zählen nicht dazu).
Bitte beachten Sie außerdem, dass für die erste Rezeptausstellung innerhalb eines Quartals nach wie vor die vorherige Einlesung Ihrer Versichertenkarte in unserer Praxis erfolgen muss. Ein zusätzlicher Ausdruck des E-Rezepts in Papierform ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Hilfsmittel, Verbandsmaterialien und Betäubungsmittel, um nur die wichtigsten Bereiche zu nennen, weiterhin nur als klassisches Rezept erhältlich sind. Für Privatpatienten kann bislang noch kein E-Rezept ausgestellt werden. Weitere Infos zum E-Rezept finden sie hier .
Wir danken für Ihr Verständnis. Ihr Praxisteam

Wichtig:
Zur Ausstellung eines E-Rezeptes muss die Gesundheitskarte zwingend vorher einmal im betreffenden Quartal in der Praxis eingelesen werden!
Es können nur Folgerezepte für Medikamente bestellt werden. Bestellungen können frühestens nach 24 Std in der Apotheke abgeholt werden.
Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten und die Datenschutzrichtlinien!

Beispiele zur Medikamentenbezeichnung:
Candesartan 8 mg, 1-0-0, falls Sie 1 Tablette in der Früh nehmen oder
Metformin 1000 mg, 1-0-1, falls Sie eine Tablette morgens und eine Tablette abends nehmen

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